Das Wohneigentums-Modernisierungsgesetz (WEMoG) freut Besitzer von E-Autos, Gebäudeversicherer hingegen stehen vor neuen besonderen Herausforderungen. Alle Nutzer von E-Mobilität profitieren durch das WEMoG von bedeutenden Erleichterungen im Hinblick auf den Einbau der Ladeinfrastruktur. Das bedeutet nicht nur für Eigentümer einen Anspruch auf die Genehmigung der Installation einer Wallbox in der Tiefgarage oder einer Ladesäule auf dem Hausgrundstück, sondern auch Mieter können den Einbau verlangen. Die Kosten für Einbau und Wartung der Anlage muss der jeweilige Nutzer, egal ob Eigentümer oder Mieter, jedoch selbst tragen.
Erhöhte Gefahr von intensiven Feuerschäden
Für die Versicherer bedeutet die Zunahme der Ladestationen eine erhöhte Gefahr von intensiven Feuerschäden. Bereits seit längerem ist die Brandgefahr durch Lithium-Akkus in Smartphones, Notebooks, E-Bikes oder auch Gartengeräten ein stetig steigendes Risiko. Vielfach wird die Gefahr durch die Nutzer unterschätzt, doch die explosionsartige Entzündung aufgrund eines technischen Defektes beim Ladevorgang birgt ein erhebliches Feuerrisiko. Besonders bei Ladevorgängen, die nicht überwacht und oft auch über Nacht durchgeführt werden, kann sich durch die immense Hitze schnell ein Großbrand entwickeln.
Kommt es nun bei Ladevorgängen von E-Autos in Tiefgaragen zu entsprechenden Vorfällen, kann sich durch die baulichen Gegebenheiten ein extremes Feuer entwickeln. Sobald sich die Hochleistungs-Akkus im E-Auto entzündet haben, ist ein einfaches Löschen in schwer zugänglichen Räumen für die Feuerwehr sehr schwierig. Die Stellung eines Wassercontainers, in das ein brennendes Auto dann eingetaucht werden kann, um die erneute Entfachung des Brandes zu verhindern, ist bei einem Brandherd in einer Tiefgarage fast unmöglich. In der Folge kann sich ein Großbrand mit erheblicher Beeinträchtigung der Statik des Gebäudes ergeben.
Den Gebäudeversicherern ist dieses Risiko bewusst. Mit einer Publikation der deutschen Versicherer zur Schadenverhütung mit dem Titel Elektrofahrzeuge in geschlossenen Garagen – Sicherheitshinweise für die Wohnungswirtschaft (vds.de) hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Hinweise für die Planung, Installation und den sicheren Betrieb der elektrischen Einrichtungen zum Laden von Elektrofahrzeugen in geschlossenen Garagen zusammengestellt.
Eine Einschränkung des Versicherungsschutzes durch die Installation von entsprechenden Ladestationen hat sich bisher am Versicherungsmarkt nicht durchgesetzt. Voraussetzung ist jedoch, dass alle gesetzlichen, behördlichen und vertraglichen Anforderungen an die Installation und Wartung der Anlagen berücksichtigt werden. Ob die Versicherer auch weiterhin den uneingeschränkten Versicherungsschutz für diese besondere Risikosituation zur Verfügung stellen, werden wir beobachten.