GRÜNE FINANZIERUNGEN

Energetische Fördermittel:
EnergieEffizienz-Darlehen (DEED)

Mit dem DEED können energetische Investitionen in überwiegend wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien sicher für die gesamte Laufzeit kalkuliert und eine langfristige Zinssicherung gewährleistet werden. Dabei werden KfW-Fördermittel in die Finanzierung eingebunden und weiter optimiert.

Mit DEED energetische Investitionen optimieren

Zwei clevere Produkt stehen für Finanzierungen von energetischen Investitionen wohnungswirtschaftlich genutzter Immobilien zur Wahl. Beide Produkte maximieren die Effizienz der Finanzierungen energetischer Investitionen mit Hilfe eines tilgungsfreien KfW-Darlehens als Finanzierungskomponente, die um einen weiteren Finanzierungsbaustein ergänzt wird:

(1) Das exklusive Dr.-Klein-Wowi-EnergieEffizienzDarlehen-Bauspar (BausparDEED) ergänzt das tilgungsfreie KfW-Darlehen mit einem Bausparvertrag. Durch diese Kombination können Investitionen über 30 Jahre ohne verbleibende Restschuld für unter 1,5 % Zinsen p.a.* finanziert werden.

(2) Das Dr.-Klein-Wowi-EnergieEffizienzDarlehen-Forward (ForwardDEED) ergänzt das tilgungsfreie KfW-Darlehen mit einem Forward-Darlehen. Hier lassen sich die Gesamtkosten für eine Laufzeit bis zu 30 Jahre sichern.

Vorteile des DEED kennenlernen:

  1. Optimale Einbindung staatlicher Tilgungszuschüsse der KfW
  2. Zinssicherung, da kein Zinsänderungsrisiko
  3. Keine Restschuld am Ende der Laufzeit
  4. Beste Konditionen bei gleichzeitig großer Flexibilität
  5. Flexibilität und Sicherheit

Energetische KfW-Fördermittel clever optimieren

Clever kombinierte Finanzierungsbausteine ermöglichen eine langfristige Sicherung von Niedrigzinssätzen bei gleichzeitiger Ausnutzung bestehender Fördermöglichkeiten.

Phase 1: Das KfW-Darlehen

Der Finanzbedarf für die Investitionen wird zunächst über ein tilgungsfreies KfW-Darlehen (Variante 10/10/10) mit einer Zinsbindung von 10 Jahren gedeckt. Die dabei ersparte Tilgung des Darlehens wird während der zehnjährigen Laufzeit zur Ansparung eines Bausparvertrages genutzt.

Phase 2: Das Bauspardarlehen

Dieser Bausparvertrag löst das KfW-Darlehen nach zehn Jahren ab und läuft dann noch weitere 20 Jahre. Mit Zuteilung des Bauspardarlehens und Auszahlung der Bausparsumme, wird das KfW-Darlehen zurückgezahlt und es beginnt die Tilgung des Bauspardarlehens. Wohnwirtschaftliche energetische Investitionen können mit einer Zinsfestschreibung von bis zu 30 Jahren für die gesamte Laufzeit des Darlehens finanziert werden.

Phase 1: Das KfW-Darlehen

Der Finanzbedarf für die Investitionen wird zunächst über ein tilgungsfreies KfW-Darlehen (4/4/4) mit einer Zinsbindung von 4 Jahren gedeckt. Die dabei ersparte Tilgung des Darlehens finanziert die Investition.

Phase 2: Das Forward-Darlehen

Das Forward-Darlehen löst das KfW-Darlehen nach vier Jahren ab und läuft dann noch bis zu weiteren 26 Jahren. Die Gesamtkosten für eine Laufzeit bis zu 30 Jahren können somit gesichert werden.

DEED-Konditionen im Überblick

Die DEED-Konditionen der am meisten nachgefragten Programmvarianten (Effizienzhaus-Stufen im Programm Wohngebäude-Kredit (#261)) BausparDEED und ForwardDEED haben wir nachfolgend abgebildet. Weitere Kombinationsmöglichkeiten sind möglich.

Stand: 05.11.2024 BausparDEED-Zinssätze*
  Laufzeit 20 Jahre Laufzeit 30 Jahre
Neubau KFN
(zum Effizienzhaus 40)
2,87 % 3,51 %
Neubau KNN 2,06 % 2,91 %
Modernisierung
(zum Effizienzhaus 85)
2,11 % 2,53 %
Modernisierung
(zum Effizienzhaus 55)
0,86 % 1,55 %
Modernisierung
(zum Effizienzhaus 40)
0,21 % 1,04 %

* DEED-Zinssatz: p.a. Vergleichszinssatz eines Annuitätendarlehens mit gleicher Laufzeit und gleichen Zahlungsströmen unter Berücksichtigung des jeweiligen Tilgungszuschusses, jedoch ohne Margenverbesserungen/Berechnungsgrundlagen auf Anfrage; weitere Kombinationen möglich

Viele Vorteile – in DEED

Gute Gründe, warum das Dr. Klein-EnergieEffizienzDarlehen die erste Wahl für die Finanzierung von energetischen Investitionen in überwiegend wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien ist:

Langfristige Zinssicherung für Ihr KfW-Darlehen

Die sonst maximale Sollzinsbindung von 10 Jahren für ein KfW Darlehen wird durch die Kombination mit weiteren Bausteinen in eine langfristige, energieeffiziente Finanzierung ohne Zinsänderungsrisiko umgewandelt.

Sichere Kalkulation für die gesamte Laufzeit

Zins- und Tilgungszahlungen des Dr. Klein-EnergieEffizienzDarlehens sind für die gesamte Laufzeit des Darlehens kalkulierbar und damit ein verlässlicher Baustein für die Wirtschaftlichkeitsberechnung der Investition. Ihre Liquiditätsplanung entscheidet, ob das ForwardDEED vollständig innerhalb der vereinbarten Laufzeit zurückgezahlt wird oder bei einer reduzierten Tilgung eine kalkulierbare Restschuld verbleibt.

Flexibilität

Die Abnahme des Bauspardarlehens beim BausparDEED ist optional. Bei einer positiveren Kapitalmarktsituation kann auch auf die Abnahme des Bauspardarlehens verzichtet werden.

Beleihungsoptimiert

Die Beleihungsobjekte und Konditionen werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Restvaluta – also nach Abzug des Tilgungszuschusses beurteilt. In der Regel wird eine enge Sicherungszweckerklärung vereinbart.

Kostenfreie Sondertilgung

Beim BausparDEED ist eine vorzeitige Rückzahlung in der Phase des Bauspardarlehens jederzeit ganz oder teilweise möglich. Das ForwardDEED ist mit den gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten für grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen ausgestattet.

Sicherheit

Hinweise zum BausparDEED:
Bausparkassen sind Kreditinstitute, für die in vollem Umfang die Vorschriften des Kreditwesengesetzes gelten. Sämtliche Kreditinstitute in privater Rechtsform, also private Banken und Bausparkassen, die eine deutsche Banklizenz haben und das Einlagenkreditgeschäft betreiben, sind der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) zugewiesen. Die EdB erhebt jährlich Beiträge von den ihr zugewiesenen Kreditinstituten, die in ein Sondervermögen fließen, aus denen die Einleger im Entschädigungsfall Zahlungen erhalten. Somit ist die Einlagensicherung der privaten Bausparkassen im Prinzip mit der einer Bank gleichzusetzen.

BESONDERS:
Bausparkassen sind allein durch die gesetzlichen Regelungen besonders sicher (nachzulesen im §4 Abs.3 des Bausparkassengesetzes):
Bausparkassen sind Kreditinstitute, für die in vollem Umfang die Vorschriften des Kreditwesengesetzes gelten und unterliegen der Fachaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die speziellen Bestimmungen des Bausparkassengesetzes schaffen einen festen rechtlichen Rahmen für den Geschäftsbetrieb und die Anlagemöglichkeiten einer Bausparkasse für die ihr anvertrauten Anlagegelder. Als weiteres Sicherungsinstrument sind die Bausparkassen dazu verpflichtet, einen Fonds zur bauspartechnischen Absicherung (FbtA) zu unterhalten (§6 Bausparkassengesetz). Der FbtA sichert den nachhaltigen Betrieb des Bauspargeschäftes und die Erfüllung der von der Bausparkasse in den Verträgen übernommenen Verpflichtungen ab.

WEITERHIN:
Häufig sind Bausparkassen Teil von Konzernen oder Bankengruppen, in denen formelle (d. h. rechtlich verbindliche) oder informelle (d. h. freiwillige) gegenseitige Haftungsregelungen bestehen. Rechtlich verbindliche Haftungsregeln bestehen oft zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften (Patronatserklärung).

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