Warum eine Privathaftpflichtversicherung?

Wer anderen einen Schaden zufügt, ist laut Gesetz dazu verpflichtet, diesen Schaden zu ersetzen. Dabei gibt es keine Begrenzung hinsichtlich der Schadenhöhe. Auch bei unbeabsichtigten Schadenfällen in Mietshäusern sind die Verursachenden zum Schadenersatz verpflichtet. Ohne Privathaftpflichtversicherung müsste der Schaden jedoch aus dem Einkommen und dem vorhandenen Vermögen der Verursachenden aufgewendet werden. Die Wahrscheinlichkeit eines relevanten Ausgleiches des Schadens ist ohne Privathaftpflichtversicherung meist nicht gegeben.

Da in vielen Fällen die Haftung Mietern nicht bewusst ist, gilt es aufzuklären. Durch eine umfallende Kerze kann schnell ein Wohnungsbrand entstehen. Wenn dieser das Gebäude beschädigt und auf angrenzende Wohnungen überspringt, kommt schnell eine sechsstellige Summe zusammen. Die eigene beschädigte Einrichtung wie Möbel, Kleidung, Bücher und Teppiche wird dann von der eigenen Hausratversicherung ersetzt, …sofern man eine hat! Die Schäden am Gebäude oder auch am Eigentum der Nachbarn wird zunächst von deren Hausrat-, sowie der Gebäudeversicherung bezahlt. Diese Versicherungen können sich jedoch im Rahmen eines Regressverfahrens einen Großteil der Entschädigung vom Schadenverursacher wiederholen.

Ein weiteres Gefahrenpotential findet sich bei dem Betrieb von Waschmaschinen oder Geschirrspülern. Löst sich hier ein Schlauch an der Maschine und das Wasser läuft in die darunter liegende Wohnung, werden meist Wände, Decken, Möbel und weitere Einrichtungsgegenstände beschädigt. Auch hier können Ansprüche von den Nachbarn, vom Vermieter oder auch von deren Versicherern gegen Wohnungsmieter entstehen. Ohne Privathaftpflichtversicherung müssen diese dann direkt vom betroffenen Mieter bezahlt werden.

Eine Privathaftpflichtversicherung gibt es bereits ab einem Jahresbeitrag von 40 Euro. Meist liegt die Deckungssumme mittlerweile bei 10 Millionen Euro oder auch darüber. Auf jeden Fall ist dies eine lohnenswerte Investition.

Die Privathaftpflichtversicherung zahlt übrigens auch, wenn jemand unachtsam eine Straße überquert und in der Folge ein Verkehrsunfall mit hohem Sachschaden und mehreren verletzten Personen entsteht. Hier kann der Gesamtschaden leicht in die Millionen gehen. Der Glaube, „wenn ich keine Million habe, kann sie auch keiner von mir fordern“ ist ebenso falsch, wie die Idee, „ohne Privathaftpflichtversicherung wird schon keiner eine Entschädigung von mir fordern“. Eine kleine Unachtsamkeit kann schnell die eigene finanzielle Zukunft ruinieren.

Natürlich haben Hauseigentümer immer das Interesse, die Beiträge seiner Gebäudeversicherung „im Rahmen“ zu halten. Da wohnungswirtschaftliche Gebäudeversicherungen auch aufgrund der eigenen Schadenhistorie kalkuliert werden, ist es immer ein Vorteil, wenn größere Schadenfälle durch Regressverfahren aus der eigenen Schadenstatistik ausgebucht werden können. Somit sollten Mieter grundsätzlich eine Privathaftpflichtversicherung unterhalten. Zum eigenen Schutz und um die Kosten für die Gemeinschaft nicht unnötig in die Höhe zu treiben.

Informieren Sie ihre Mieter. Gern sind wir auch bei der Formulierung entsprechender Artikel für ihre Mieterzeitschrift behilflich.

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