Die Gebäudeversicherung bietet als gleitende Neuwertversicherung eine Kostenerstattung zum aktuellen Wiederaufbauwert. Grundlage für die Regulierung sind immer die aktuellen Lohn- und Materialpreise. Nachdem diese in der jüngeren Vergangenheit erheblich gestiegen sind, passen die Gebäudeversicherer bei indexbasierenden Konzepten die Versicherungsbeiträge deutlich an. Ersten Veröffentlichungen zufolge werden die Gebäudeversicherungen somit zum Jahr 2023 um 14,5% bis 15% teurer.
Worauf basiert diese Anpassung?
Grundlage der Veränderung ist der jeweils im Mai vom statistischen Bundesamt veröffentlichte Baupreisindex für Wohngebäude sowie der Tariflohnindex für das Baugewerbe. Der Baupreisindex geht zu 80% und der Tariflohnindex zu 20% in die Berechnung ein.
Wie funktioniert die Umsetzung?
Wirksam wird die Erhöhung der Beiträge jeweils zum 1. Januar des Folgejahres, indem die neuen Indizes veröffentlicht wurden. Die genaue Berechnung des Anpassungssatzes nimmt im Wesentlichen der GDV Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. vor. Die Offenlegung erfolgt jedoch ausschließlich an die Mitgliedsunternehmen, also an die Gebäudeversicherer. Da diese nicht verpflichtet sind den genauen Anpassungssatz umzusetzen, kann es bei unterschiedlichen Versicherern zu geringen Differenzen kommen. Im Ergebnis liegen die Werte bei allen deutschen Gebäudeversicherern sehr nah beieinander.
Wie hoch waren die Werte in der Vergangenheit?
Bis auf wenige Ausnahmen befanden sich die Anpassungen in den vorangegangenen Jahren zwischen 1 und 3%. Neben dem Jahr 2008, in dem die Steigerung bei 6,34% lag, war die Anpassung zum 1. Januar 2022 mit 5,5% bereits überdurchschnittlich hoch. Zum Jahr 2023 wird jedoch die Beitragserhöhung mit 14,5% bis 15% deutlich im zweistelligem Prozentbereich liegen. Dies ist ein historischer Anpassungsfaktor.
Welche Handlungsoptionen gibt es?
Bei wohnungswirtschaftlichen Gebäudeversicherungskonzepten handelt es sich nicht um Tarifgeschäft wie im Privatkundensektor, sondern um Individualgeschäft. Die Beitragskalkulation basiert zum wesentlichen Teil auf der individuellen Schadenhistorie des zu versichernden Gebäudebestandes. Da in einer aktuellen Betrachtung der Schadenzahlen die Preissteigerungen von Lohn und Material bereits enthalten sind, sollten diese nicht erneut uneingeschränkt zur Beitragsanpassung gemäß Baukostenindex verwendet werden. Hier bedarf es eine schlüssige Argumentation gegenüber dem Versicherer. Im Idealfall findet eine übergreifende Betrachtung der Schadensituation aus der Vergangenheit und der aktuellen und perspektivischen Preisentwicklung von Lohn und Material statt.
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