TAXONOMIEKONFORM FINANZIEREN

Dr. Klein Wowi ESG-Check

Klare Vorteile für Wohnungswirtschaft und Finanzierungspartner

Beim Dr. Klein Wowi ESG-Check (ESG-Check) überprüfen wir im Rahmen von Finanzierungsausschreibungen, ob die Mittelverwendung des jeweiligen Finanzierungsvorhabens taxonomiekonform ist.

Dr. Klein Wowi ESG-Check in 3 Schritten

Um einerseits den Aufwand für unsere Kunden gering zu halten und andererseits unseren Finanzierungspartnern eine verlässliche Erstaussage zur Taxonomiefähigkeit geben zu können, ist unser ESG-Check bewusst als eine Voranalyse aufgebaut.

Schritt 1 – Umweltziel „Klimaschutz“

Wir finden die Antworten auf folgende Fragen: Entspricht das Vorhaben dem Umweltziel „Klimaschutz“ und werden folgende Kriterien in Abhängigkeit des jeweiligen Finanzierungsvorhabens erfüllt?

Neubauvorhaben

Als neue Gebäude gelten diejenigen, bei denen ab dem 01.01.2021 der Bauantrag bewilligt wurde.

Der Primärenergiebedarf eines Gebäudes liegt mindestens 10 Prozent unter dem nationalen Referenzstandard des zugrunde liegenden Jahres:

  • Vom 01.01.2021 bis 31.12.2022: Referenzgröße ist der Effizienzhausstandard EH75
  • Vom 01.01.2023 bis auf weiteres: Referenzgröße ist der Effizienzhausstandard EH55

Sanierung/Modernisierung

  • Es liegt eine Großsanierung vor: Der Prozentanteil der Renovierungskosten beträgt mehr als 25 Prozent des Gebäudewertes (vor Sanierung/Modernisierung) und der Anteil der renovierten Gebäudeoberfläche beträgt mehr als 25 Prozent.

oder

  • Die Reduzierung des Primärenergiebedarfs erfolgt um mindestens 30 Prozent (Vergleich vor und nach Sanierung/Modernisierung).

Prolongation und Kauf von  Bestandsobjekten

Als Bestandsobjekt gilt ein Objekt, wenn es vor dem 31.12.2020 fertiggestellt wurde.

  • Das Objekt weist mindestens die Energieeffizienzklasse C auf und gehört damit zu den Top 30 Prozent des nationalen Gebäudebestands.

Schritt 2 – Taxonomiekonformität

Kann das Umweltziel „Klimaschutz“ als erfüllt angesehen werden, führen wir mit der Anwendung Climcycle unseres externen Kooperationspartners ESG Software GmbH einen Taxonomie-Check durch. Dieser ermöglicht uns eine tiefergehende Prüfung, eine entsprechende Dokumentation sowie zusätzlich die Abfrage und Bewertung der zukünftigen physischen Klimarisiken des Objektstandortes.

Ergeben sich Klimarisiken, klären wir im letzten Schritt mit unserem Kunden ab, ob ggf. schon Anpassungsmaßnahmen an diese Risiken umgesetzt wurden bzw. in Planung sind, damit das Umweltziel „Anpassung an den Klimawandel“ als erreicht angesehen werden kann.

Ist ein Finanzierungsvorhaben gemäß unseres ESG-Checks taxonomiekonform (sowohl das Umweltziel „Klimaschutz“ als auch das Umweltziel „Anpassung an den Klimawandel“ sind erfüllt), wird dies für unsere Finanzierungspartner in der Finanzierungsausschreibung hinterlegt:

Schritt 3 – Finanzierungspartner

Um unser Vorgehen im Rahmen des ESG-Checks transparent zu erläutern, erhalten unsere Finanzierungspartner einen Link mit einer detaillierten Beschreibung unseres Vorgehens und den zugrundeliegenden Annahmen.

Zertifizierungslösung für die Wohnungswirtschaft

Im Hinblick auf die Erstellung einer Zertifizierungslösung, die die EU-Taxonomiekonformität von wirtschaftlichen Aktivitäten in der Wohnungswirtschaft beinhaltet, hat Dr. Klein Wowi eine Kooperation zur Zusammenarbeit mit dem GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V./NaWoh Verein zur Förderung der Nachhaltigkeit im Wohnungsbau e.V abgeschlossen.

Antworten auf Ihre Fragen finden

Beratungsprojekt: ESG-Bewertung aus Darlehensgebersicht

Im Rahmen eines Projektes klären wir über die Regulatorik und die daraus resultierenden Anforderungen auf. Wir analysieren physische Klimarisiken des Gebäudeportfolios und setzen diese in Beziehung zu Effizienzklassen, CO2-Bilanzen und Beleihungsstrukturen. Zusätzlich betrachten wir die EU-Taxonomiekonformität von Investitionen.

EU-Taxonomie im Überblick

Die EU-Taxonomie legt ein einheitliches System von Kriterien fest, anhand dessen sich bestimmen lässt, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Maßgeblich sind dabei sechs konkrete Umweltziele, die für die Klassifizierung von Wirtschaftstätigkeiten herangezogen werden.

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